Zum 1. Mai stei­gen in drei Ein­satz­bran­chen der Zeit­ar­beit die gesetz­li­chen Min­dest­löh­ne: Gerüst­bau­er, Maler und Stein­met­ze dür­fen sich über mehr Geld im Porte­mon­naie freuen.

Für unge­lern­te Arbeits­kräf­te steigt der Min­dest­lohn im Maler- und Lackie­rer­hand­werk bun­des­weit von 10 Euro auf 10,10 Euro. Gelern­te Kräf­te bekom­men künf­tig in West­deutsch­land min­des­tens 13,10 Euro, in Ost­deutsch­land 11,30 Euro und in Ber­lin 12,90 Euro.

Stein­metz- und Steinbildhauerhandwerk

Stein­met­ze und Stein­bild­hau­er erhal­ten ab Mai einen Min­dest­lohn von 11,35 Euro in West­deutsch­land und 11,00 Euro in Ost­deutsch­land. Die nächs­te Erhö­hung ist für den 1. Juni 2017 vorgesehen.

Gerüst­bau­erhand­werk

Im Gerüst­bau­erhand­werk gilt ab Mai vor­aus­sicht­lich ein Min­dest­lohn von 10,70 Euro. Eine Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger ist ange­kün­digt, steht aber der­zeit noch aus. Außer­dem sol­len neue Rege­lun­gen zum Füh­ren eines Arbeits­zeit­kon­tos in Kraft tre­ten. (ML)

Quel­le: Inter­es­sen­ver­band Deut­scher Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men e.V.