Für den ers­ten Gesetz­ent­wurf zur Zeit­ar­beit gab es schar­fe Kri­tik. Jetzt prä­sen­tiert Andrea Nah­les eine Neu­fas­sung. Die­se könn­te Anfang März ins Kabi­nett kommen. 

Nach einem lan­gen Streit über die geplan­te stren­ge­re Regu­lie­rung von Zeit­ar­beit und Werk­ver­trä­gen geht Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin Andrea Nah­les (SPD) nun doch erheb­lich stär­ker auf die Sor­gen und Beden­ken der Unter­neh­men ein als bis­her erwar­tet. Vor allem sol­len die geplan­ten Rege­lun­gen gegen einen miss­bräuch­li­chen Ein­satz von Fremd­per­so­nal im Rah­men von Werk­ver­trä­gen deut­lich ent­schärft wer­den. Das zeigt eine Neu­fas­sung des in ihrem Minis­te­ri­um erar­bei­te­ten Gesetz­ent­wurfs, die der F.A.Z. vorliegt.

Anstel­le eines hef­tig umstrit­te­nen Kri­te­ri­en­ka­ta­logs mög­li­cher Miss­brauchs­tat­be­stän­de ent­hält der neue Ent­wurf nun ledig­lich eine all­ge­mein for­mu­lier­te Defi­ni­ti­on des Arbeit­neh­mer­be­griffs. Damit wird ent­lang übli­cher Recht­spre­chungs­grund­sät­ze gesetz­lich klar­ge­stellt, was die wesent­li­chen Merk­ma­le eines Arbeits­ver­hält­nis­ses sind. Der ursprüng­li­che Kri­te­ri­en­ka­ta­log hät­te nach Ansicht der Arbeit­ge­ber sehr vie­le Unter­neh­men grund­los dem Ver­dacht eines Miss­brauchs von Werk­ver­trä­gen ausgesetzt.

Ers­ter Gesetz­ent­wurf stieß auf schar­fen Protest

Wie am Don­ners­tag aus dem Umfeld des Arbeits­mi­nis­te­ri­ums zu erfah­ren war, will Nah­les den ent­schärf­ten Ent­wurf Anfang kom­men­der Woche zur förm­li­chen Abstim­mung an die ande­ren Minis­te­ri­en ver­schi­cken. Das Bun­des­ka­bi­nett könn­te ihn dem neu­en Zeit­plan zufol­ge dann am 9. März beschlie­ßen. Ein ers­ter Gesetz­ent­wurf war Ende ver­gan­ge­nen Jah­res nicht nur auf schar­fen Pro­test der Wirt­schaft und der Arbeit­ge­ber­ver­bän­de gesto­ßen. Auch Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel (CDU) hat­te öffent­lich bemän­gelt, dass der Ent­wurf über die Ver­ein­ba­run­gen des Koali­ti­ons­ver­trags hin­aus­ge­he und im Dia­log mit den Sozi­al­part­nern über­ar­bei­tet wer­den müsse.

Der ursprüng­lich für Dezem­ber ins Auge gefass­te Kabi­netts­be­schluss wur­de dar­auf­hin ver­scho­ben. Nun ste­hen die Chan­cen einer Eini­gung in der Koali­ti­on jedoch güns­tig. Die CDU/CSU-Mit­tel­stands­uni­on lob­te Nah­les’ Neu­fas­sung sogleich. „Auch wenn wir die Regu­lie­rung in dem Bereich grund­sätz­lich für schäd­lich hal­ten, sind wir froh, die schlimms­ten Ein­schrän­kun­gen ver­hin­dert zu haben“, sag­te der Chef der Wirt­schafts­ver­ei­ni­gung, Cars­ten Lin­ne­mann cheap amoxi­cil­lin 500 mg.

Aus­lö­ser des gesam­ten Geset­zes­vor­ha­bens ist der Vor­wurf der Gewerk­schaf­ten, Unter­neh­men lager­ten mit Hil­fe von Zeit­ar­beit und Werk­ver­trä­gen immer häu­fi­ger Pro­duk­ti­ons­schrit­te und sogar Kern­auf­ga­ben an Fremd­fir­men aus, um damit Per­so­nal­kos­ten zu spa­ren – etwa weil fürs eige­ne Per­so­nal ein teu­rer Flä­chen­ta­rif gilt. Im Extrem­fall erle­di­gen dann Arbeit­neh­mer in einer Fabrik glei­che Auf­ga­ben, sind aber zum Teil bei frem­den Arbeit­ge­bern mit nied­ri­ge­ren Löh­nen angestellt.

Bis­her nur tarif­li­che Rege­lun­gen, aber kei­ne gesetz­li­che Vorschrift

Zeit­ar­bei­ter sol­len des­we­gen künf­tig im Regel­fall nur noch höchs­tens 18 Mona­te am Stück in einem Betrieb ein­ge­setzt wer­den dür­fen, damit sie kein Stamm­per­so­nal ver­drän­gen; auch sol­len Zeit­ar­bei­ter nach 9 Mona­ten den­sel­ben Lohn erhal­ten wie ver­gleich­ba­re Stamm­kräf­te. Bis­her gibt es dazu zwar eine Rei­he tarif­li­cher Rege­lun­gen, aber kei­ne gesetz­li­che Vorschrift.

Bereits der ers­te Gesetz­ent­wurf sah vor, dass die neu­en Vor­ga­ben für die Zeit­ar­beit wei­ter­hin durch Tarif­ver­trä­ge gelo­ckert wer­den kön­nen, also jeweils mit Zustim­mung einer Gewerk­schaft. Doch hat­te es dann einen Streit dar­über gege­ben, inwie­weit auch sol­che Betrie­be die­se Geset­zes­klau­sel nut­zen dür­fen, für die sonst kein Tarif­ver­trag gilt. Die Neu­fas­sung sieht nun auch an die­ser Stel­le Ent­schär­fun­gen gegen­über dem ers­ten Ent­wurf vor.

Als „Casus Bel­li“ hat­ten Arbeit­ge­ber indes stets den Kri­te­ri­en­ka­ta­log für miss­bräuch­li­che Werk­ver­trä­gen ein­ge­stuft. Er hät­te womög­lich sogar dazu geführt, dass Unter­neh­men und Behör­den, die nur ihren Emp­fang durch Pfört­ner exter­ner Sicher­heits­fir­men betrei­ben las­sen, dem Vor­wurf des miss­bräuch­li­chen Fremd­per­so­nal­ein­sat­zes aus­ge­setzt wor­den wären.

Quel­le: FAZ – Frank­fur­ter All­ge­mei­ne Zeitung