Geschich­te der Zeitarbeit

Erste Formen von Zeitarbeit in Deutschland gab es bereits in den 1920er Jahren. 1922 wurde das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften durch das Arbeitsnachweisgesetz geregelt. Am 16. Juli 1927 folgte eine Übernahme mehrerer Teile dieses Gesetzes in das neue Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, kurz AVAVG. Eine Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg vom 6.Oktober