55 Pro­zent der Arbeit­neh­mer in Deutsch­land erhal­ten mit der Novem­ber­ab­rech­nung ein Weih­nachts­geld, geht aus einer Online-Befra­gung des Inter­net-Por­tals Lohnspiegel.de her­vor. Mit dabei: Alle Zeit­ar­beit­neh­mer, die nach dem iGZ-DGB-Tarif­ver­trag ent­lohnt wer­den. Der sieht neben dem Weih­nachts­geld auch noch ein zusätz­li­ches Urlaubs­geld im Juni vor.

Vor­aus­set­zung dafür ist, dass der Beschäf­tig­te bereits seit sechs Mona­ten im Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men beschäf­tigt ist. Dann gibt es nach dem sechs­ten Beschäf­ti­gungs­mo­nat jeweils 150 Euro Urlaubs- und Weih­nachts­geld, im drit­ten und vier­ten Jahr jeweils 200 Euro und ab dem fünf­ten Jahr jeweils 300 Euro.

Tarif­be­schäf­tig­te bessergestellt

Arbeit­neh­mer, für die ein Tarif­ver­trag gilt, ste­hen laut Erhe­bung deut­lich bes­ser da als Beschäf­tig­te ohne Tarif­ver­trag. Von denen erhal­ten nur 44 Pro­zent ein Weih­nachts­geld, bei Tarif­be­schäf­tig­ten sind es 74 Pro­zent. Die­se bekom­men auch dann eine antei­li­ge Extra­zah­lung, wenn sie in Teil­zeit beschäf­tigt sind.

Ein­zel­han­del profitiert

Das Insti­tut der deut­schen Wirt­schaft (IW) Köln schätzt, dass deutsch­land­weit mehr als 50 Mil­li­ar­den Euro Weih­nachts­geld zusätz­lich an die Beschäf­tig­ten aus­ge­schüt­tet wird. Rund ein Drit­tel die­ser Sum­me wer­de leis­tungs- und erfolgs­ab­hän­gig gezahlt, zitiert die Deut­sche Pres­se­agen­tur den IW-Tarif- und Arbeits­markt­ex­per­ten Chris­toph Schrö­der. Bei vie­len sei das Weih­nachts­geld bereits fest ein­ge­plant, um Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zu bezah­len oder die Urlaubs­kas­se auf­zu­fül­len. Doch auch der Ein­zel­han­del spü­re den zusätz­li­chen Geld­re­gen. Der Ein­zel­han­del ver­bu­che zum Jah­res­en­de sei­ne umsatz­stärks­ten Mona­te. (ML)

Quel­le: Inter­es­sen­ver­band Deut­scher Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men e.V.