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Ein Umzug ist mit hohen Kosten verbunden. Doch wer für seinen Job umzieht, kann sich einen Teil der Kosten mithilfe der Steuererklärung zurückholen. So geht‘s.
Wer in Zeitarbeit beschäftigt ist, bekommt häufig Angebote von Firmen, die in einer anderen Stadt ansässig sind. Dann stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, für einen Zeitarbeits-Job umzuziehen. Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Zeitarbeitsnehmer sollten sich zuerst ausrechnen, wie viel der Wohnortwechsel in etwa kosten wird und welche Umzugskosten sich steuerlich absetzen lassen. Anschließend sollte die Dauer der geplanten Beschäftigung abgeklärt werden und die Frage, ob die Verleih-Firma einen Teil der Umzugskosten übernimmt. Auch das vertraglich vereinbarte Gehalt und die Kündigungsfrist dürfen nicht zu kurz kommen, damit Arbeitnehmer, die für den Zeitarbeitsjob umziehen, ein wenig Sicherheit haben.
Betrachtet man die allgemeine Statistik, sind bereits 55 Prozent der deutschen Fach- und Führungskräfte mindestens einmal berufsbedingt umgezogen – das zeigt eine Studie des Jobportals Stepstone. Hierfür ist unter anderem häufig ein Jobwechsel der Grund, aber auch der Wunsch, nicht mehr so lange pendeln zu müssen. Ein Umzug kostet zwar viel Geld, doch Umziehende erhalten vom Finanzamt einen Teil der Umzugskosten zurück. Wie das geht? Mithilfe der Steuererklärung. So lassen sich die Ausgaben eines Umzugs für den Job als Werbungskosten geltend machen.
Unter welchen Voraussetzungen gilt ein Umzug als berufsbedingt?
Wer aus privaten Gründen umzieht, kann lediglich die Arbeits- und Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Renovierungsarbeiten können zudem als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Zieht allerdings jemand berufsbedingt um, kann er darüber hinaus weitere Kosten geltend machen. Doch der Umzug für den Job muss ein paar Voraussetzungen erfüllen:
- Zeitersparnis: Umziehende sollten nach dem Wohnortwechsel für den Arbeitsweg hin und zurück jeweils 30 Minuten weniger Zeit brauchen.
- Arbeitsplatzwechsel: Das Finanzamt erkennt auch Umzüge als berufsbedingt an, wenn es sich um die erste Arbeitsstelle handelt und diese in einer anderen Stadt liegt oder wenn die Firma ihren Standort wechselt.
- Rückkehr aus dem Ausland: Wer im Ausland gelebt hat und für eine neue Arbeitsstelle nach Deutschland zurückkehrt, kann die Umzugskosten ebenfalls geltend machen.
- Arbeitsbedingungen: In Einzelfällen erkennt das Finanzamt auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen als berufsbedingten Umzugsgrund an. Beispielsweise stellte sich der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil hinter einen Krankenhausarzt, der freiwillig in die Umgebung des Krankenhauses zog, damit er stationär aufgenommene Patienten leichter betreuen kann.
Für welche Umzugskosten sind Pauschalbeträge ansetzbar?
Um die Umzugskosten für den Job absetzen zu können, müssen Umziehende nicht alle Kosten mit Rechnungen belegen können. Für einen Teil der Umzugskosten sind Pauschalen absetzbar. Dazu zählen Folgende:
- Fahrtkosten: Für Wohnungsbesichtigungen gibt es eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer.
- Verpflegung: Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, lassen sich Verpflegungsmehraufwendungen pauschal ansetzen. Dies ist für maximal drei Monate mit 24 Euro pro Tag möglich.
- „Sonstige Umzugskosten“: Bis 31. März 2019 beträgt die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen 1.573 Euro für Verheiratete oder Alleinerziehende und 787 Euro für ledige Personen. Danach hebt das Bundesfinanzministerium die Pauschale auf 1.622 Euro für Verheiratete und Alleinerziehende und auf 811 Euro für Ledige an. Zu den sonstigen Umzugsauslagen zählen unter anderem Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, der Einbau von Küche und elektrischen Geräten in der neuen Wohnung, Ummelden von Pkw und Telefon, Umschreiben des Personalausweises, fachgerechte Lampenmontage sowie Trinkgelder für Umzugshelfer und die Verpflegung der Umzugshelfer.
Fallen die sonstigen Umzugskosten höher aus als die Pauschale, dürfen Umziehende auch die genauen Kosten ansetzen.
Voraussetzung ist ein Nachweis per Quittung.
Für welche Umzugskosten sind Belege nötig?
Nicht alle Umzugsauslagen lassen sich über Pauschalbeträge von der Steuer absetzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Umziehende alle Belege sammeln. Unter anderem ist für folgende Auslagen in der Regel eine Quittung nötig:
- Maklerkosten für Mietimmobilien
- Doppelte Mietzahlungen für maximal 6 Monate, falls Umziehende ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können
- Höchstens drei Monatsmieten für die neue Wohnung, falls diese nicht sofort bezogen werden kann
- Transportkosten für den Hausrat
- Reparaturen von Transportschäden
- Kosten für einen Ofen bis 164 Euro oder einen Kochherd bis 230 Euro
- Kosten für private Umzugshelfer oder professionelle Speditionen
- Nachhilfekosten für Kinder – bis 31. März 2019 maximal 1.984 Euro und ab 1. April 2019 bis zu 2.045 Euro. Die Nachhilfekosten lassen sich bei einem Umzug für den Job von der Steuer abschreiben, weil die Kinder bei einem umzugsbedingten Schulwechsel eventuell Stoff nachholen müssen. Schließlich hat jede Schule einen anderen Lehrplan.
Worauf ist bei der Wahl des Umzugsunternehmens zu achten?
Wer seinen Umzug für den Job nicht in Eigenregie oder mit privaten Helfern stemmen möchte, kann einen Dienstleister beauftragen und die Kosten von der Steuer absetzen. Bei der Wahl des Umzugsunternehmens sollten Auftraggeber Augen und Ohren offenhalten. Einige Speditionen locken mit Spottpreisen, aber rechnen hinterher teure Sonderleistungen ab, die nicht besprochen waren. Um nicht in eine Kostenfalle zu tappen, sollten Verbraucher grundsätzlich mehrere Umzugsunternehmen anfragen und deren Angebote vergleichen.
Seriöse Anbieter fragen in aller Regel zuerst die Größe der alten und der neuen Wohnung sowie die Möbelmenge ab, um einen realistischen Kostenvoranschlag machen zu können. Wenn Dienstleiter einen Pauschalpreis anbieten, ohne diese Angaben zu kennen, sollten Verbraucher stutzig werden. Der Kostenvoranschlag muss alle vereinbarten Leistungen und das dafür erforderliche Equipment des Dienstleisters auflisten. Dies gilt auch bei Tagesfestpreisen. Sollen Umziehende im Rahmen der Beauftragung einer Spedition eine Transportversicherung abschließen, ist Vorsicht geboten. Einige Dienstleister umgehen die gesetzliche Versicherungspflicht, indem sie nur Transportfahrzeuge unter 3,5 Tonnen verwenden. Häufig möchten sie dann dem Verbraucher eine Transportversicherung zu Wucherpreisen verkaufen.
Wer diese Hinweise berücksichtigt, wird bestimmt ein vertrauenswürdiges Umzugsunternehmen finden. Zudem kann er hinterher einen erheblichen Teil der Umzugskosten mit der Steuerrückerstattung zurückbekommen.
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