Das Modell der Zeitarbeit hat sich mittlerweile europaweit etabliert. Dennoch bestehen zwischen den einzelnen Ländern teilweise erhebliche Unterschiede sowie gesetzliche Rahmenbedingungen. Der Grundsatz des sogenannten „equal pay“, das gleiche Löhne für Leiharbeiter im Vergleich zu den Stammmitarbeitern im Betrieb fordert, gilt beispielsweise nicht in allen Ländern.
Vorgaben zur Form des Arbeitsvertrages, zur Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und zu den Gründen für den Einsatz von Zeitarbeit bestehen nur in einigen EU-Staaten. Darüber hinaus bildet in einigen Ländern ein gesetzlicher Mindestlohn die absolute Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter, während andere Staaten nicht über diesen „wage floor“ verfügen.
Informationen zur Arbeitnehmerüberlassung in einzelnen EU-Staaten
Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung innerhalb der EU finden Sie durch „Klick“ auf das jeweilige Land. Die Inhalte stammen von Personalorder.de, weshalb direkt auf deren Homepage verlinkt wird.
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