Das Modell der Zeit­ar­beit hat sich mitt­ler­wei­le euro­pa­weit eta­bliert. Den­noch bestehen zwi­schen den ein­zel­nen Län­dern teil­wei­se erheb­li­che Unter­schie­de sowie gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen. Der Grund­satz des soge­nann­ten „equal pay“, das glei­che Löh­ne für Leih­ar­bei­ter im Ver­gleich zu den Stamm­mit­ar­bei­tern im Betrieb for­dert, gilt bei­spiels­wei­se nicht in allen Ländern.

Vor­ga­ben zur Form des Arbeits­ver­tra­ges, zur Dau­er des jewei­li­gen Arbeits­ver­hält­nis­ses und zu den Grün­den für den Ein­satz von Zeit­ar­beit bestehen nur in eini­gen EU-Staa­ten. Dar­über hin­aus bil­det in eini­gen Län­dern ein gesetz­li­cher Min­dest­lohn die abso­lu­te Lohn­un­ter­gren­ze für Zeit­ar­bei­ter, wäh­rend ande­re Staa­ten nicht über die­sen „wage flo­or“ verfügen.

Infor­ma­tio­nen zur Arbeit­neh­mer­über­las­sung in ein­zel­nen EU-Staaten

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma Arbeit­neh­mer­über­las­sung inner­halb der EU fin­den Sie durch „Klick“ auf das jewei­li­ge Land. Die Inhal­te stam­men von Personalorder.de, wes­halb direkt auf deren Home­page ver­linkt wird.

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