Die Anzahl der Men­schen, die mit einem zeit­lich befris­te­ten Arbeits­ver­trag in Deutsch­land ange­stellt sind, ist in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich gestie­gen. Der­zeit muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass etwa drei Pro­zent der arbei­ten­den Bevöl­ke­rung in einer sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gung nur auf Zeit ange­stellt ist. Das bedeu­tet, dass bereits zu Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses klar ist, dass die­ses zu einem fixen Datum ter­mi­niert wird. Was vie­len Leih­ar­bei­tern oder Zeit­ar­bei­tern nicht klar ist: Auch sie haben einen Anspruch dar­auf, ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen zu erhal­ten und zwar inklu­si­ve einer Arbeitnehmersparzulage.

Wel­che Leis­tun­gen kön­nen Leih­ar­bei­ter einfordern?

Die Leis­tun­gen, die Leih­ar­bei­ter bean­tra­gen kön­nen, wer­den als so genann­te „ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen“ dekla­riert – im Volks­mund auch ger­ne als „VL“ bezeich­net. Geför­dert wer­den zum Bei­spiel Bau­spar­ver­trä­ge, Akti­en­fonds und ähn­li­che Anla­ge­klas­sen sowie die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge. Es gibt Betrie­be, die ihren Ange­stell­ten nur dann eine ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tung zah­len, wenn der Spar­be­trag in die betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge ein­ge­bracht wird. Um dies zu klä­ren, lohnt es sich, in den eige­nen Tarif­ver­trag zu schauen.

  • VL für betrieb­li­che Altersvorsorgeproduke
  • VL für Bausparverträge
  • VL für Spar­pro­duk­te wie z.B. Aktienfonds

Damit eine För­de­rung grund­sätz­lich genutzt wer­den kann ist es not­wen­dig, dass das zu ver­steu­ern­de Jah­res­ein­kom­men nicht zu hoch ist. Bei einer allein­ste­hen­den Per­son darf die­ses maxi­mal 17.900 Euro im Jahr betra­gen, bei ver­hei­ra­te­ten Per­so­nen darf es maxi­mal bei 35.800 Euro lie­gen (Quel­le: https://www.sueddeutsche.de/geld/vermoegenswirksame-leistungen-gibt-es-unterstuetzung-vom-staat‑1.2421112 ). Dies führt dazu, dass vor allem Men­schen im Zeit­ar­beits­sek­tor sowie im Leih­ar­beits­be­reich häu­fig von den ver­mö­gens­wirk­sa­men Leis­tun­gen pro­fi­tie­ren kön­nen, wenn sie die För­de­rung bean­tra­gen und Tei­le ihres Gehal­tes in Vor­sor­ge­pro­duk­te ein­brin­gen möchten.

Kon­kret: Wel­che Sum­men wer­den jähr­lich gefördert?

Es ist mög­lich, dass maxi­mal neun Pro­zent der jähr­li­chen Ein­spar­sum­me geför­dert wer­den kön­nen. Das bedeu­tet, dass bei allein­ste­hen­den Per­so­nen maxi­mal 470 Euro Spar­sum­me im Jahr geför­dert wer­den kann und bei Ehe­part­nern bis zu 940 Euro jedes Jahr. Der Staat för­dert allein­ste­hen­de Per­so­nen mit bis zu 42,30 Euro im Jahr und Ehe­part­ner mit bis zu 84,60 Euro im Jahr.

  • Sin­gles: bis zu 42,30 Euro im Jahr an Fördergeldern
  • Ehe­paa­re: jeweils bis zu 84,60 Euro im Jahr an Fördergeldern

Damit die För­der­gel­der kas­sier wer­den kön­nen ist es not­wen­dig, dass man über einen Zeit­raum von min­des­tens sechs Jah­ren die Anla­ge bes­part. Im Anschluss muss die Anla­ge ein Jahr lang ruhen. Das kom­plet­te Gut­ha­ben, dass jetzt ein­ge­spart wor­den ist, inklu­si­ve der gesetz­li­chen Zula­gen, kann jetzt frei ein­ge­setzt wer­den und ist nicht, wie es z.B. bei einem Bau­spar­ver­trag oft der Fall ist, an bestimm­te Vor­ha­ben gebun­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Details sowie Rechen­bei­spie­le fin­den sich auf bausparvertrag.net/ratgeber/arbeitnehmersparzulage.

Zeit­ar­beit in Deutsch­land: Ein Modell mit Zukunft?

In Deutsch­land spie­len Per­so­nal­dienst­leis­ter inzwi­schen in vie­len Bran­chen eine zum Teil essen­ti­el­le Rol­le (Quel­le: https://de.statista.com/themen/723/zeitarbeit/ ).

Vor allem in den Nied­rig­lohn­sek­to­ren wird ver­stärkt auf Zeit­ar­beit gesetzt. Fer­ner ist es häu­fig das pro­du­zie­ren­de Gewer­be, dass auch Zeit­ar­bei­ter und Zeit­ar­bei­te­rin­nen setzt. Wenn bestimm­te Waren in gro­ßen Stück­zah­len pro­du­ziert wer­den sol­len, bedeu­tet dies häu­fig, dass zusätz­li­che Arbeits­kräf­te benö­tigt wer­den. Dies wird dann häu­fig über Zeit­ar­bei­ter orga­ni­siert, die über Per­so­nal­dienst­leis­ter ein­ge­kauft wer­den. Somit kön­nen die Arbeit­ge­ber fle­xi­bel ent­spre­chend der aktu­el­len Nach­fra­ge reagie­ren und die Kos­ten ihrer Pro­duk­ti­on steuern.

  • Zeit­ar­bei­ter wer­den häu­fig über Per­so­nal­dienst­leis­ter eingekauft
  • Pro­du­zie­ren­de Gewer­be haben einen hohen Bedarf an Zeitarbeitern
  • Etwa 3% der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Beschäf­ti­gen wer­den auf Zeit eingestellt

Zeit­ar­bei­ter fin­den sich der­zeit vor allem im Bereich der Auto­mo­bil­in­dus­trie sowie als auch in der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie sowie in ande­ren pro­du­zie­ren­den Gewer­ben. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass auch in der Zukunft wei­ter­hin stark auf Zeit­ar­beit gesetzt wird und die­ser Sek­tor in der deut­schen Indus­trie­land­schaft an Wert gewin­nen wird. Inzwi­schen sind es nicht nur Män­ner, son­dern zuneh­mend auch Frau­en, die für einen gewis­sen Zeit­raum ein­ge­stellt wer­den und bei einem Unter­neh­men arbei­ten. Vor eini­gen Jahr­zehn­ten waren es vor allem Män­ner, was dar­an liegt, dass die­se klas­si­scher­wei­se häu­fig im pro­du­zie­ren­den Gewer­be, wie in der Metall­in­dus­trie tätig sind.

Aus Sicht vie­ler Unter­neh­men ist die Leih­ar­beit eine effek­ti­ve Maß­nah­me um z.B. Spit­zen in der Pro­duk­ti­on abzu­fe­dern und gleich­zei­tig nicht neue Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter fest ein­zu­stel­len. Das bedeu­tet, dass bei Bedarf auf Leih­ar­bei­ter und Leih­ar­bei­te­rin­nen gesetzt wird. Oft­mals bestehen hier­zu fes­te Koope­ra­tio­nen mit Per­so­nal­dienst­leis­tern, die genau wis­sen, wel­che Anfor­de­run­gen ein Unter­neh­men an das Per­so­nal stellt. Die Per­so­nal­dienst­leis­ter stel­len die Leih­ar­bei­te­rin­nen und Leih­ar­bei­ter ent­we­der selbst ein, oder ver­mit­teln sie z.B. als selbst­stän­di­ge Per­so­nen, die u.a. in einem Werk­ver­trag für ein Unter­neh­men arbei­ten kön­nen. Der Arbeits­ver­trag ist an bestimm­te Rech­te und Pflich­ten geknüpft, die bei Leih­ar­bei­tern ein­zu­hal­ten sind.