Die Anzahl der Menschen, die mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag in Deutschland angestellt sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass etwa drei Prozent der arbeitenden Bevölkerung in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nur auf Zeit angestellt ist. Das bedeutet, dass bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses klar ist, dass dieses zu einem fixen Datum terminiert wird. Was vielen Leiharbeitern oder Zeitarbeitern nicht klar ist: Auch sie haben einen Anspruch darauf, vermögenswirksame Leistungen zu erhalten und zwar inklusive einer Arbeitnehmersparzulage.
Welche Leistungen können Leiharbeiter einfordern?
Die Leistungen, die Leiharbeiter beantragen können, werden als so genannte „vermögenswirksame Leistungen“ deklariert – im Volksmund auch gerne als „VL“ bezeichnet. Gefördert werden zum Beispiel Bausparverträge, Aktienfonds und ähnliche Anlageklassen sowie die betriebliche Altersvorsorge. Es gibt Betriebe, die ihren Angestellten nur dann eine vermögenswirksame Leistung zahlen, wenn der Sparbetrag in die betriebliche Altersvorsorge eingebracht wird. Um dies zu klären, lohnt es sich, in den eigenen Tarifvertrag zu schauen.
- VL für betriebliche Altersvorsorgeproduke
- VL für Bausparverträge
- VL für Sparprodukte wie z.B. Aktienfonds
Damit eine Förderung grundsätzlich genutzt werden kann ist es notwendig, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht zu hoch ist. Bei einer alleinstehenden Person darf dieses maximal 17.900 Euro im Jahr betragen, bei verheirateten Personen darf es maximal bei 35.800 Euro liegen (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/geld/vermoegenswirksame-leistungen-gibt-es-unterstuetzung-vom-staat‑1.2421112 ). Dies führt dazu, dass vor allem Menschen im Zeitarbeitssektor sowie im Leiharbeitsbereich häufig von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren können, wenn sie die Förderung beantragen und Teile ihres Gehaltes in Vorsorgeprodukte einbringen möchten.
Konkret: Welche Summen werden jährlich gefördert?
Es ist möglich, dass maximal neun Prozent der jährlichen Einsparsumme gefördert werden können. Das bedeutet, dass bei alleinstehenden Personen maximal 470 Euro Sparsumme im Jahr gefördert werden kann und bei Ehepartnern bis zu 940 Euro jedes Jahr. Der Staat fördert alleinstehende Personen mit bis zu 42,30 Euro im Jahr und Ehepartner mit bis zu 84,60 Euro im Jahr.
- Singles: bis zu 42,30 Euro im Jahr an Fördergeldern
- Ehepaare: jeweils bis zu 84,60 Euro im Jahr an Fördergeldern
Damit die Fördergelder kassier werden können ist es notwendig, dass man über einen Zeitraum von mindestens sechs Jahren die Anlage bespart. Im Anschluss muss die Anlage ein Jahr lang ruhen. Das komplette Guthaben, dass jetzt eingespart worden ist, inklusive der gesetzlichen Zulagen, kann jetzt frei eingesetzt werden und ist nicht, wie es z.B. bei einem Bausparvertrag oft der Fall ist, an bestimmte Vorhaben gebunden. Weitere Informationen und Details sowie Rechenbeispiele finden sich auf bausparvertrag.net/ratgeber/arbeitnehmersparzulage.
Zeitarbeit in Deutschland: Ein Modell mit Zukunft?
In Deutschland spielen Personaldienstleister inzwischen in vielen Branchen eine zum Teil essentielle Rolle (Quelle: https://de.statista.com/themen/723/zeitarbeit/ ).
Vor allem in den Niedriglohnsektoren wird verstärkt auf Zeitarbeit gesetzt. Ferner ist es häufig das produzierende Gewerbe, dass auch Zeitarbeiter und Zeitarbeiterinnen setzt. Wenn bestimmte Waren in großen Stückzahlen produziert werden sollen, bedeutet dies häufig, dass zusätzliche Arbeitskräfte benötigt werden. Dies wird dann häufig über Zeitarbeiter organisiert, die über Personaldienstleister eingekauft werden. Somit können die Arbeitgeber flexibel entsprechend der aktuellen Nachfrage reagieren und die Kosten ihrer Produktion steuern.
- Zeitarbeiter werden häufig über Personaldienstleister eingekauft
- Produzierende Gewerbe haben einen hohen Bedarf an Zeitarbeitern
- Etwa 3% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen werden auf Zeit eingestellt
Zeitarbeiter finden sich derzeit vor allem im Bereich der Automobilindustrie sowie als auch in der Metall- und Elektroindustrie sowie in anderen produzierenden Gewerben. Es ist davon auszugehen, dass auch in der Zukunft weiterhin stark auf Zeitarbeit gesetzt wird und dieser Sektor in der deutschen Industrielandschaft an Wert gewinnen wird. Inzwischen sind es nicht nur Männer, sondern zunehmend auch Frauen, die für einen gewissen Zeitraum eingestellt werden und bei einem Unternehmen arbeiten. Vor einigen Jahrzehnten waren es vor allem Männer, was daran liegt, dass diese klassischerweise häufig im produzierenden Gewerbe, wie in der Metallindustrie tätig sind.
Aus Sicht vieler Unternehmen ist die Leiharbeit eine effektive Maßnahme um z.B. Spitzen in der Produktion abzufedern und gleichzeitig nicht neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest einzustellen. Das bedeutet, dass bei Bedarf auf Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen gesetzt wird. Oftmals bestehen hierzu feste Kooperationen mit Personaldienstleistern, die genau wissen, welche Anforderungen ein Unternehmen an das Personal stellt. Die Personaldienstleister stellen die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter entweder selbst ein, oder vermitteln sie z.B. als selbstständige Personen, die u.a. in einem Werkvertrag für ein Unternehmen arbeiten können. Der Arbeitsvertrag ist an bestimmte Rechte und Pflichten geknüpft, die bei Leiharbeitern einzuhalten sind.
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