„Mit dem Fernrohr nicht nur nach links gucken“ – iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz überreichte Yasmin Fahimi ein „2 in 1‑Gerät“ als Dankeschön für ihre Rede beim Bundeskongress in Bremen amoxicillin australia.
„Völlig unumstritten ist, dass die Zeitarbeit ein wichtiges Instrument des Arbeitsmarktes und der flexiblen Wirtschaft ist“, stellte Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in ihrer Rede beim iGZ-Bundeskongress in Bremen fest. Vor knapp 500 Zuhörern unterstrich Sie, es sei aber auch wichtig, Rahmenbedingungen und Regeln in diesem sehr besonderen Arbeitsverhältnis zu schaffen.
Der Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verfolge drei Ziele: Mit Ausgewogenheit sollen die flexiblen Formen des Personaleinsatzes erhalten bleiben. Andererseits gelte es, Missbrauch abzustellen.
Außerdem solle Rechtssicherheit für die Unternehmen in der Zeitarbeit und für die Beschäftigten vor allem bei Mitbestimmung und Gehalt geschaffen werden. „Und wir wollten der Tariflandschaft das Signal geben, dass es nicht darum geht die Arbeitnehmerüberlassung abzuschaffen, sondern sichere Grundlagen für die Branche zu bilden“, erläuterte Fahimi. Ein weiterer Kernpunkt sei das Bestreben der Politik, eine Formel zur Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen zu definieren.
Quote ausbauen
„Arbeitslose und Geringqualifizierte haben durch Zeitarbeit eine Chance, Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen – die Quote liegt bei 18 Prozent. Es wäre mein Wunsch, dass sich diese Quote weiter ausbaut“, verdeutlichte die Staatsekretärin den Stellenwert der Branche.
Flüchtlinge nach drei Monaten einsetzen
Das gelte jetzt mit besonderem Blick auf die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. „Jeder vierte Zeitarbeitnehmer hat ausländische Wurzeln – deshalb sieht die Politik auch eine Chance für die Flüchtlinge in der Zeitarbeit“, zeichnete sie den hohen Erfahrungsschatz der Zeitarbeit in diesem Bereich nach. Fahimi: „Aktuell können Flüchtlinge bereits nach 15 Monaten in Zeitarbeit arbeiten – das reicht uns nicht, wir wollen die Vorrangprüfung generell für bestimmte Regionen mit überdurchschnittlich guter Arbeitsmarktlage aussetzen. Dort soll dann der Einsatz bereits nach drei Monaten möglich sein.“
Sauberes Image
Nichtsdestotrotz existiere ein großes Risiko, in dieser Branche schnell arbeitslos zu werden. Daher wolle die Regierung gesetzgeberisch aktiv werden. „Wir haben uns verantwortlich gefühlt einzugreifen. Wir wollen uns darauf konzentrieren, dass dieses Geschäftsfeld und das Image sauber bleibt, sowie dafür sorgen, dass Zeitarbeitnehmer nicht die letzten in der Nahrungskette sind und schließlich auch die Stammarbeitskräfte geschützt werden“, erklärte Fahimi die Intention des Gesetzgebers.
Dauerhaft umsetzen
Zeitarbeit solle funktional eingesetzt werden und nicht, um Tarifverträge zu unterlaufen. „Sie haben die Herausforderung selbst erkannt und Branchenzuschläge verhandelt. Jetzt stellt sich die Frage, wie wir das dauerhaft umgesetzt bekommen, um diesen Ansatz über die gesamte Breite realisiert zu bekommen“, richtete sie den Blick nach vorn. Ressortabstimmung und Verbändeanhörung seien eingeleitet: „Wir werden das jetzt in aller Ernsthaftigkeit und im Sinne des bisherigen Austausches bearbeiten. Wir können uns gerne auch weiterhin austauschen. Wir haben ja in der Vergangenheit mit dem iGZ über viele Einzelheiten gesprochen und sind jetzt an einem Punkt, an dem wir nicht mehr allzu viel Änderungsbedarf sehen“, kündigte Fahimi an.
Vorübergehender Einsatz
Problem sei die Definition des Begriffs vorübergehend. „Wir haben uns auf einen Zeitraum von 18 Monaten geeinigt, denn wir gehen davon aus, dass die meisten Einsätze nicht über 18 Monate hinausgehen“, zeichnete die SPD-Politikerin die Koalitionsverhandlungen nach. „Außerdem haben wir uns für den Arbeitnehmerbezug entschieden, um Missbrauch durch Rotationsmodellen vorzubeugen“, ergänzte sie. Die Politik überlasse es aber den Tarifvertragsparteien, per Öffnungsklausel über diese Dauer von 18 Monaten hinauszugehen. Damit werde der Tatsache Rechnung getragen, dass es betriebsspezifische Ansprüche gebe, die einen längeren Einsatzzeitraum brauchen.
Moderater Kompromiss
„Wir geben allerdings den Bedingungen in den Einsatzbranchen den Vorrang, weil damit die betrieblichen Ansprüche sehr viel enger im Sinne des Einsatzes gestaltet werden können“, erläuterte sie das Ansinnen der Politik. „Es sollen“, so Fahimi, „ja beispielsweise auch Anteilsquoten von Zeitarbeit in den Einsatzbetrieben definiert werden“. Auch das im Gesetz formulierte Equal Pay nach neun Monaten sei ein moderater Kompromiss. Die Abweichung davon sei auch nach neun Monaten möglich, wenn ein Branchenzuschlagstarif gelte. Die gesetzliche Entgeltgleichheit könnten die Tarifpartner auch über den 15. Monat hinaus eigenstädig festlegen.
Ausgewogenheit
„Ich betone, wir wollen Ausgewogenheit sicherstellen, Rechtssicherheit und Transparenz schaffen und die Tarifpartnerschaft in Deutschland stärken. Wir wollen nicht willkürlich regulieren, sondern sachgerecht Bedingungen schaffen, damit sich Arbeitgeber und ‑nehmer auf Augenhöhe begegnen können“, schloss Fahimi ihren Vortrag.
Nicht nur nach links gucken
„Mit dem Fernrohr kann man nicht nur nach links gucken“, schmunzelte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz, als er Fahimi eine Kombination aus Kompass und Fernrohr nach ihrer Rede als symbolisches Präsent überreichte. Mit dem Hinweis, der iGZ habe einen guten Kompass auch für den Gesetzgeber für die geplanten AÜG-Änderungen, appellierte er unter großem Beifall der Gäste des iGZ-Bundeskongresses die Tarifautonomie der Branche zu achten, die Integrationschancen der Zeitarbeit zu erhalten, Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie Überbürokratisierung zu vermeiden. Bei Realisierung dieser Grundsätze könnten sicherlich alle Beteiligten mit den Veränderungen leben.(WLI)
Quelle: IGZ Zeitarbeit / IAB
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.