„Mit dem Fern­rohr nicht nur nach links gucken“ – iGZ-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Wer­ner Stolz über­reich­te Yas­min Fahi­mi ein „2 in 1‑Gerät“ als Dan­ke­schön für ihre Rede beim Bun­des­kon­gress in Bre­men amoxi­cil­lin australia.

Yas­min Fahi­mi, Staats­se­kre­tä­rin im BMAS, beim iGZ-Bun­des­kon­gress in Bremen:

„Völ­lig unum­strit­ten ist, dass die Zeit­ar­beit ein wich­ti­ges Instru­ment des Arbeits­mark­tes und der fle­xi­blen Wirt­schaft ist“, stell­te Yas­min Fahi­mi, Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les, in ihrer Rede beim iGZ-Bun­des­kon­gress in Bre­men fest. Vor knapp 500 Zuhö­rern unter­strich Sie, es sei aber auch wich­tig, Rah­men­be­din­gun­gen und Regeln in die­sem sehr beson­de­ren Arbeits­ver­hält­nis zu schaffen.

Der Gesetz­ent­wurf zur Reform des Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­ge­set­zes (AÜG) ver­fol­ge drei Zie­le: Mit Aus­ge­wo­gen­heit sol­len die fle­xi­blen For­men des Per­so­nal­ein­sat­zes erhal­ten blei­ben. Ande­rer­seits gel­te es, Miss­brauch abzustellen.

Außer­dem sol­le Rechts­si­cher­heit für die Unter­neh­men in der Zeit­ar­beit und für die Beschäf­tig­ten vor allem bei Mit­be­stim­mung und Gehalt geschaf­fen wer­den. „Und wir woll­ten der Tarif­land­schaft das Signal geben, dass es nicht dar­um geht die Arbeit­neh­mer­über­las­sung abzu­schaf­fen, son­dern siche­re Grund­la­gen für die Bran­che zu bil­den“, erläu­ter­te Fahi­mi. Ein wei­te­rer Kern­punkt sei das Bestre­ben der Poli­tik, eine For­mel zur Abgren­zung von Arbeit­neh­mer­über­las­sung und Werk­ver­trä­gen zu definieren.

Quo­te ausbauen

„Arbeits­lo­se und Gering­qua­li­fi­zier­te haben durch Zeit­ar­beit eine Chan­ce, Fuß auf dem Arbeits­markt zu fas­sen – die Quo­te liegt bei 18 Pro­zent. Es wäre mein Wunsch, dass sich die­se Quo­te wei­ter aus­baut“, ver­deut­lich­te die Staat­s­e­kre­tä­rin den Stel­len­wert der Branche.

Flücht­lin­ge nach drei Mona­ten einsetzen

Das gel­te jetzt mit beson­de­rem Blick auf die Inte­gra­ti­on der Flücht­lin­ge in den Arbeits­markt. „Jeder vier­te Zeit­ar­beit­neh­mer hat aus­län­di­sche Wur­zeln – des­halb sieht die Poli­tik auch eine Chan­ce für die Flücht­lin­ge in der Zeit­ar­beit“, zeich­ne­te sie den hohen Erfah­rungs­schatz der Zeit­ar­beit in die­sem Bereich nach. Fahi­mi: „Aktu­ell kön­nen Flücht­lin­ge bereits nach 15 Mona­ten in Zeit­ar­beit arbei­ten – das reicht uns nicht, wir wol­len die Vor­rang­prü­fung gene­rell für bestimm­te Regio­nen mit über­durch­schnitt­lich guter Arbeits­markt­la­ge aus­set­zen. Dort soll dann der Ein­satz bereits nach drei Mona­ten mög­lich sein.“

Sau­be­res Image

Nichts­des­to­trotz exis­tie­re ein gro­ßes Risi­ko, in die­ser Bran­che schnell arbeits­los zu wer­den. Daher wol­le die Regie­rung gesetz­ge­be­risch aktiv wer­den. „Wir haben uns ver­ant­wort­lich gefühlt ein­zu­grei­fen. Wir wol­len uns dar­auf kon­zen­trie­ren, dass die­ses Geschäfts­feld und das Image sau­ber bleibt, sowie dafür sor­gen, dass Zeit­ar­beit­neh­mer nicht die letz­ten in der Nah­rungs­ket­te sind und schließ­lich auch die Stamm­ar­beits­kräf­te geschützt wer­den“, erklär­te Fahi­mi die Inten­ti­on des Gesetzgebers.

Dau­er­haft umsetzen

Zeit­ar­beit sol­le funk­tio­nal ein­ge­setzt wer­den und nicht, um Tarif­ver­trä­ge zu unter­lau­fen. „Sie haben die Her­aus­for­de­rung selbst erkannt und Bran­chen­zu­schlä­ge ver­han­delt. Jetzt stellt sich die Fra­ge, wie wir das dau­er­haft umge­setzt bekom­men, um die­sen Ansatz über die gesam­te Brei­te rea­li­siert zu bekom­men“, rich­te­te sie den Blick nach vorn. Res­sort­ab­stim­mung und Ver­bän­de­an­hö­rung sei­en ein­ge­lei­tet: „Wir wer­den das jetzt in aller Ernst­haf­tig­keit und im Sin­ne des bis­he­ri­gen Aus­tau­sches bear­bei­ten. Wir kön­nen uns ger­ne auch wei­ter­hin aus­tau­schen. Wir haben ja in der Ver­gan­gen­heit mit dem iGZ über vie­le Ein­zel­hei­ten gespro­chen und sind jetzt an einem Punkt, an dem wir nicht mehr all­zu viel Ände­rungs­be­darf sehen“, kün­dig­te Fahi­mi an.

Vor­über­ge­hen­der Einsatz

Pro­blem sei die Defi­ni­ti­on des Begriffs vor­über­ge­hend. „Wir haben uns auf einen Zeit­raum von 18 Mona­ten geei­nigt, denn wir gehen davon aus, dass die meis­ten Ein­sät­ze nicht über 18 Mona­te hin­aus­ge­hen“, zeich­ne­te die SPD-Poli­ti­ke­rin die Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen nach. „Außer­dem haben wir uns für den Arbeit­neh­mer­be­zug ent­schie­den, um Miss­brauch durch Rota­ti­ons­mo­del­len vor­zu­beu­gen“, ergänz­te sie. Die Poli­tik über­las­se es aber den Tarif­ver­trags­par­tei­en, per Öff­nungs­klau­sel über die­se Dau­er von 18 Mona­ten hin­aus­zu­ge­hen. Damit wer­de der Tat­sa­che Rech­nung getra­gen, dass es betriebs­spe­zi­fi­sche Ansprü­che gebe, die einen län­ge­ren Ein­satz­zeit­raum brauchen.

Mode­ra­ter Kompromiss

„Wir geben aller­dings den Bedin­gun­gen in den Ein­satz­bran­chen den Vor­rang, weil damit die betrieb­li­chen Ansprü­che sehr viel enger im Sin­ne des Ein­sat­zes gestal­tet wer­den kön­nen“, erläu­ter­te sie das Ansin­nen der Poli­tik. „Es sol­len“, so Fahi­mi, „ja bei­spiels­wei­se auch Anteils­quo­ten von Zeit­ar­beit in den Ein­satz­be­trie­ben defi­niert wer­den“. Auch das im Gesetz for­mu­lier­te Equal Pay nach neun Mona­ten sei ein mode­ra­ter Kom­pro­miss. Die Abwei­chung davon sei auch nach neun Mona­ten mög­lich, wenn ein Bran­chen­zu­schlags­ta­rif gel­te. Die gesetz­li­che Ent­gelt­gleich­heit könn­ten die Tarif­part­ner auch über den 15. Monat hin­aus eigen­stä­dig festlegen.

Aus­ge­wo­gen­heit

„Ich beto­ne, wir wol­len Aus­ge­wo­gen­heit sicher­stel­len, Rechts­si­cher­heit und Trans­pa­renz schaf­fen und die Tarif­part­ner­schaft in Deutsch­land stär­ken. Wir wol­len nicht will­kür­lich regu­lie­ren, son­dern sach­ge­recht Bedin­gun­gen schaf­fen, damit sich Arbeit­ge­ber und ‑neh­mer auf Augen­hö­he begeg­nen kön­nen“, schloss Fahi­mi ihren Vortrag.

Nicht nur nach links gucken

„Mit dem Fern­rohr kann man nicht nur nach links gucken“, schmun­zel­te iGZ-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Wer­ner Stolz, als er Fahi­mi eine Kom­bi­na­ti­on aus Kom­pass und Fern­rohr nach ihrer Rede als sym­bo­li­sches Prä­sent über­reich­te. Mit dem Hin­weis, der iGZ habe einen guten Kom­pass auch für den Gesetz­ge­ber für die geplan­ten AÜG-Ände­run­gen, appel­lier­te er unter gro­ßem Bei­fall der Gäs­te des iGZ-Bun­des­kon­gres­ses die Tarif­au­to­no­mie der Bran­che zu ach­ten, die Inte­gra­ti­ons­chan­cen der Zeit­ar­beit zu erhal­ten, Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit zu schaf­fen sowie Über­bü­ro­kra­ti­sie­rung zu ver­mei­den. Bei Rea­li­sie­rung die­ser Grund­sät­ze könn­ten sicher­lich alle Betei­lig­ten mit den Ver­än­de­run­gen leben.(WLI)

Quel­le: IGZ Zeit­ar­beit / IAB